Gesetzliche Garantiepolitik

WICHTIGE INFORMATIONEN

Vielen Dank, dass Sie sich für ein LOOK-Produkt entschieden haben. Unsere Produkte werden mit großer Sorgfalt entwickelt, um ein leistungsstarkes, langlebiges und sicheres Fahrerlebnis zu bieten. Um Ihr Fahrrad optimal zu nutzen, bitten wir Sie, die folgenden Informationen aufmerksam zu lesen.

Maximalgewicht und Eingewöhnung

Unsere Produkte sind für Fahrer mit einem Gewicht von maximal 100 kg (220,5 lbs) ausgelegt.

Bevor Sie losfahren, nehmen Sie sich Zeit, sich mit Ihren Pedalen vertraut zu machen:

  • Üben Sie das Ein- und Ausklicken im Stand;
  • Gewöhnen Sie sich daran, diese Bewegung bei jedem Anhalten oder in Situationen, in denen Sie einen Fuß auf den Boden setzen müssen, rechtzeitig auszuführen.

Eine gute Beherrschung Ihrer Pedale ist entscheidend für ein sicheres und flüssiges Fahrerlebnis.

ACHTUNG — Zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer ersetzen Sie Lenker und Vorbau im Falle eines Stoßes oder Aufpralls sofort. Diese Komponenten spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und Stabilität Ihres Fahrrads und dürfen niemals vernachlässigt werden.

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Dauer und Geltungsbereich

LOOK garantiert über seine autorisierten Vertreter und Händler seine Produkte gegen Konformitätsmängel für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Lieferung der Ware an den Verbraucher, gemäß den Artikeln L.217-3 bis L.217-20 des französischen Verbrauchergesetzbuchs.

In Frankreich profitiert der Verbraucher außerdem von der Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des französischen Zivilgesetzbuchs, die unabhängig von der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung geltend gemacht werden kann.

Die Dauer der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung beträgt nach französischem Recht zwei Jahre. Die EU-Richtlinie 2019/771 schreibt eine Mindestdauer von zwei Jahren in der gesamten Europäischen Union vor, wobei einige Mitgliedstaaten längere Fristen vorsehen. Maßgeblich ist die Gesetzgebung des Landes, in dem das Produkt gekauft wurde.

Verlängerung und Aussetzung bei Reparatur oder Ersatz

Jedes im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung reparierte Produkt profitiert von einer automatischen Verlängerung dieser Gewährleistung um sechs Monate (Art. L.217-13 des französischen Verbrauchergesetzbuchs).

Die verbleibende Gewährleistungsdauer wird außerdem für die gesamte Zeit ausgesetzt, in der das Produkt zur Reparatur außer Betrieb ist, gerechnet ab dem Antrag des Verbrauchers auf Eingreifen oder der Bereitstellung des Produkts – je nachdem, was für den Verbraucher günstiger ist (Art. L.217-28 des französischen Verbrauchergesetzbuchs).

Im Falle eines Ersatzes beginnt eine neue vollständige zweijährige gesetzliche Konformitätsgewährleistung ab Lieferung des Ersatzprodukts.

Umfang

Die gesetzliche Gewährleistung gilt, wenn das Produkt:

  • gemäß den Anweisungen eines autorisierten LOOK-Händlers oder direkt von LOOK montiert wurde;
  • entsprechend den LOOK-Empfehlungen gewartet wurde;
  • und unter normalen Bedingungen verwendet wurde.

Die Gewährleistung deckt nicht ab:

  • normalen Verschleiß von Komponenten*;
  • unsachgemäß instandgesetzte oder veränderte Teile;
  • Prototypen und Sponsoring-Produkte;
  • Schäden durch Unfall, unsachgemäße Verwendung oder mangelnde Wartung.

Als unsachgemäße Verwendung gelten insbesondere Sprünge, Akrobatik, Extremsportarten sowie jede Nutzung, die nicht für das jeweilige Modell vorgesehen ist. Auch die längere Nutzung eines Heimtrainers kann den hinteren Rahmenbereich beschädigen.

(*) Lager (Tretlager, Steuersatz, Naben), Hüllen, Kabel, Reifen, Schlauchreifen, Schläuche, Felgenbänder, Bremsbeläge/-klötze, Kette, Kettenblätter, Kassette, Sattel.

Geltendmachung der Gewährleistung — Rechte des Verbrauchers

Im Falle eines innerhalb der Gewährleistungsfrist festgestellten Mangels hat der Verbraucher das Recht, die Herstellung der Konformität durch Wahl zwischen Reparatur und Ersatz zu verlangen (Art. L.217-9 des französischen Verbrauchergesetzbuchs).

LOOK kann jedoch auf die andere Option verweisen, wenn die Wahl des Verbrauchers im Vergleich zur Alternative offensichtlich unverhältnismäßige Kosten verursacht, unter Berücksichtigung des Wertes der Ware, der Bedeutung des Mangels und der Möglichkeit, die alternative Lösung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher umzusetzen. Jede Ablehnung muss schriftlich begründet werden.

Die Herstellung der Konformität erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens dreißig Tagen nach Antrag des Verbrauchers und ohne Kosten für diesen. Kosten für Abholung, Rücksendung, Versand und Wiedereinbau trägt LOOK.

Wenn Reparatur oder Ersatz unmöglich sind oder nicht innerhalb von dreißig Tagen erfolgen, hat der Verbraucher Anspruch auf eine Preisminderung oder Vertragsauflösung (Art. L.217-14 des französischen Verbrauchergesetzbuchs). Die Rückerstattung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Ware oder Nachweis ihrer Rücksendung.

Diese Bestimmungen lassen Schadensersatzansprüche unberührt.

Übertragbarkeit der Gewährleistung

Im Falle eines Eigentumsübergangs zwischen Verbrauchern – entgeltlich oder unentgeltlich – profitiert der Zweiterwerber von den Rechten des ursprünglichen Käufers aus der gesetzlichen Konformitätsgewährleistung gegenüber dem gewerblichen Verkäufer und gegebenenfalls aus der kommerziellen Garantie gegenüber dem Garantiegeber (Art. L.217-29 des französischen Verbrauchergesetzbuchs).

Das LOOK+-Programm ist dem Erstkäufer vorbehalten, der die Registrierung gemäß den Programmbedingungen vorgenommen hat.

Ausschlüsse

Die Gewährleistung gilt nicht für Produkte:

  • die von gewerblichen Vermietern erworben wurden;
  • die von Nicht-Gewerbetreibenden versteigert wurden.

Sie erlischt außerdem, wenn:

  • das Produkt unbefugt technisch oder strukturell verändert wurde;
  • es außerhalb eines autorisierten LOOK-Zentrums lackiert oder repariert wurde;
  • es mit nicht von LOOK autorisierten Teilen verwendet wurde;
  • oder wenn die Seriennummer entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurde.

Komponenten und Teile anderer Hersteller, die an unseren Fahrrädern verbaut sind, unterliegen den Garantien ihrer jeweiligen Hersteller. LOOK übernimmt keine Haftung für Mängel an Produkten, die nicht von LOOK entwickelt, hergestellt oder vertrieben wurden.

UNFALLBEDINGTE SCHÄDEN AM FAHRRAD

Beim Transport oder bei Wartungsarbeiten darf der Rahmen Ihres Fahrrads niemals direkt eingespannt werden. Spannsysteme (Montageständer, Fahrradträger usw.) können den Lack beschädigen, Rohre reißen lassen oder zusammendrücken.

  • Für Reparaturen befestigen Sie das Fahrrad immer an der Sattelstütze.
  • Für den Transport sichern Sie es an den Rädern oder der Gabel, niemals am Rahmen.

Diese Vorsichtsmaßnahmen erhalten die Integrität des Rahmens und verlängern seine Lebensdauer.

LEBENSDAUER — VERSCHLEISS — ERFORDERLICHE INSPEKTION

Die Lebensdauer der LOOK-Komponenten hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrer Körperform, Ihrem Fahrstil sowie den Nutzungs- und Wartungsbedingungen. Stöße, Stürze, unsachgemäße oder aggressive Nutzung können die Struktur der Komponenten beeinträchtigen und ihre Lebensdauer verkürzen. Einige Teile unterliegen natürlichem Verschleiß.

Lassen Sie Ihr Fahrrad regelmäßig von einem autorisierten LOOK-Händler überprüfen, um Risse, Verformungen, Materialermüdung oder Verschleiß festzustellen.

Bei Verformungen, Aufprallspuren, Rissen oder auch nur leichten Belastungszeichen ersetzen Sie das betroffene Bauteil sofort.

Ein verschlissenes oder beschädigtes Bauteil kann die Sicherheit Ihres Fahrrads beeinträchtigen. Die Häufigkeit der Inspektionen hängt von Ihrer Nutzung ab; Ihr LOOK-Händler berät Sie gerne.

Austauscharbeiten dürfen ausschließlich von einem autorisierten LOOK-Händler durchgeführt werden. Eine Liste der austauschbaren Komponenten ist bei diesen Händlern erhältlich.

VORHER ZU LESEN

Radfahren, insbesondere im Gelände, ist eine anspruchsvolle Aktivität. Um das Verletzungsrisiko zu minimieren, beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Warten und stellen Sie Ihr Fahrrad korrekt ein;
  • Tragen Sie immer einen zugelassenen Helm;
  • Beachten Sie die Straßenverkehrsordnung und die lokalen Gesetze;
  • Achten Sie auf Gefahren im Straßenverkehr.

Wenn Sie nachts fahren, sorgen Sie dafür, dass Sie sehen und gesehen werden. Reflektoren ersetzen keine geeignete Front- und Rückbeleuchtung. Das Tragen reflektierender Kleidung wird dringend empfohlen (und ist je nach lokaler Gesetzgebung manchmal vorgeschrieben).

VERLÄNGERUNG DER PRODUKTLEBENSDAUER

Ein Fahrrad hat wie jedes mechanische Produkt eine begrenzte Lebensdauer, wenn es nicht ordnungsgemäß gewartet wird. Jedes Bauteil unterliegt Verschleiß, Belastungen, äußeren Einflüssen und Materialalterung.

Stöße, Überlastungen oder wiederholte Belastungen können unsichtbare Schäden verursachen, die zu schwerwiegenden Ausfällen führen. Ein verunfalltes oder unter extremen Bedingungen genutztes Fahrrad muss vor der erneuten Nutzung immer von einem qualifizierten Fachmechaniker überprüft werden.

Achten Sie auf:

  • Risse, Kratzer oder Farbveränderungen;
  • ungewöhnliche Geräusche oder veränderte Fahreindrücke, insbesondere in stark beanspruchten Bereichen (Verbindungen, Gabeln, Sattelstütze, Schrauben, Steuersatz usw.).

Ein dynamischer oder aggressiver Fahrstil erhöht die Belastung des Fahrrads und verkürzt seine Lebensdauer.

WARTUNG

Lassen Sie Ihr Fahrrad von einem qualifizierten Fachmann warten. Ihr autorisierter LOOK-Händler ist Ihr bester Ansprechpartner für Wartung und Sicherheit. Je intensiver die Nutzung, desto häufiger sollten Kontrollen durchgeführt werden.

Lesen Sie das Benutzerhandbuch Ihres Fahrrads für empfohlene Verfahren und Wartungsintervalle.

Fahren Sie niemals mit einem beschädigten oder defekten Bauteil. Eine gebrochene Speiche kann beispielsweise eine Kettenreaktion von Verschleiß an anderen Teilen verursachen und zu einem plötzlichen Ausfall führen. Lassen Sie beschädigte Teile sofort reparieren oder ersetzen.

Regelmäßige Inspektion und Wartung sind entscheidend für Ihre Sicherheit und die Lebensdauer Ihres Fahrrads.

Ein schlecht gewartetes Fahrrad kann zu einem schweren Unfall führen (Verletzungen, Lähmung oder sogar Tod).

VERPFLICHTENDE INSPEKTIONEN

Nach den ersten 500 Kilometern bringen Sie Ihr Fahrrad zu einem autorisierten LOOK-Händler für eine vollständige Überprüfung. Diese Inspektion dient der Einstellung und Sicherstellung von Sicherheit, Leistung und Langlebigkeit.

Um die Zuverlässigkeit Ihres Fahrrads zu gewährleisten, überprüfen Sie regelmäßig:

  • die Befestigung des Vorbaus an Gabel und Lenker;
  • die Befestigung der Flaschenhalter;
  • die Befestigung der Kettenblätter;
  • die Befestigung der Bremsen;
  • die Befestigung des Schaltauges;
  • die Befestigung der Schaltwerke;
  • die Befestigung des Sattels an der Sattelstütze;
  • die Befestigung der Sattelstütze im Rahmen;
  • die Befestigung der Bremskomponenten (Beläge, Halter und Bremssättel);
  • die Befestigung der Pedale an den Kurbeln;
  • den Zustand der Hüllen und Kabel/Leitungen der Brems- und Schaltsysteme;
  • das Spiel im Steuersatz und Tretlager;
  • das Antriebssystem (Kettenblätter, Kassette, Kette);
  • den Zustand der Räder (Zentrierung, Bremsfläche, Schnellspanner);
  • den Zustand/Verschleiß der Bremskomponenten (Beläge/Scheiben);
  • den Zustand und Verschleiß der Reifen/Schlauchreifen;
  • den Reifendruck gemäß den empfohlenen Werten.

ERSATZTEILE

Ersatzteile sind über unser Netzwerk autorisierter LOOK-Händler während der Vermarktungsphase des Produkts und für eine Mindestdauer nach deren Ende verfügbar:

  • 5 Jahre für Elektrofahrräder (gemäß französischem Dekret Nr. 2023-293 vom 19. April 2023);
  • 7 Jahre für nicht motorisierte Fahrräder (LOOK-Verpflichtung).

PRODUKTPIRATERIE

WARNUNG VOR GEFÄLSCHTEN PRODUKTEN

Die Verwendung gefälschter Produkte ist sehr gefährlich und kann zu schweren Stürzen mit erheblichen oder sogar tödlichen Verletzungen führen.

LOOK-Produkte sind durch gewerbliche Schutzrechte geschützt. Beim Kauf, der Nutzung oder dem Verkauf gefälschter Produkte behält sich LOOK das Recht vor, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung seiner Rechte zu beenden und Schadensersatz zu verlangen, gemäß den Artikeln L.613-3 bis L.613-6, L.615-14 und L.716-9 des französischen Gesetzbuchs über geistiges Eigentum.

Gefälschte Produkte unterliegen keiner LOOK-Garantie. Die Verwendung gefälschter Komponenten an einem originalen LOOK-Produkt kann zur Ablehnung von Garantieansprüchen für Schäden führen, die direkt auf diese Komponenten zurückzuführen sind.

Um Betrug zu vermeiden:

  • Seien Sie vorsichtig bei Websites, die LOOK-Produkte zu ungewöhnlich niedrigen Preisen anbieten;
  • Kaufen Sie keine Produkte ohne Rechnung oder Wartungsnachweis;
  • Vermeiden Sie Privatverkäufe ohne Herkunftsnachweis.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns über unsere offizielle Website oder die Ihres Landesvertriebs und geben Sie die Seriennummer und/oder Fotos zur Überprüfung an.

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